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Freitag, 7. Juli 2017

Porta Felice: Kann es Zufall sein?

Die Abkürzung MSNA (unbegleitete minderjährige Geflüchtete) ist den Werktätigen in diesem Bereich bekannt. Ein Gedanke, der ihnen ebenfalls bekannt ist oder es besser sein sollte, ist folgender: „Der Sachverhalt ist schwierig. Um ihn zu verstehen, zu erfassen und mit ihm bestmöglich umzugehen, wäre es sinnvoll, schrittweise vorzugehen und objektive Daten als Ausgangslage heranzuziehen.“ Auch wenn es in dem Fall, der diesem Text zu Grunde liegt, nicht möglich ist, erschöpfend dessen möglichen und tugendhaften Weg darzustellen, werden wir nichtsdestotrotz im weiteren Verlauf versuchen, den Einzelfall im Hinblick auf den generellen Kontext zu verstehen.
Palermo - einer der Räume im Zentrum Porta Felice für unbegleitete Minderjährige in der Via Marinuzzi



MSNA – im Italienischen ist dies die Abkürzung für unbegleitete Minderjährige auf der Flucht. In Italien sind im Jahr 2016 25.846 von ihnen an den Küsten angekommen. Im Vergleich zum Vorjahr, wo es nur 12.360 waren, stellt dies einen exponentiellen Anstieg dar. Diese Zahlen erklären die gesteigerte Aufmerksamkeit für dieses Thema, die möglicherweise auch zur definitiven Zustimmung zu einem Gesetz beigetragen haben könnte, der sog. „Lex Zampa“, welche schon einen weiten Weg durch das Gesetzgebungsverfahren gelaufen ist. Im Hinblick auf den Verzug bei der Implementierung der neuen Normen und bei der Bildung neuer Praktiken bleiben bis zum heutigen Tage alte, mehr oder weniger bekannte Vorbehalte bestehen.

Wir erinnern in der gebotenen Kürze: Der Aufenthalt unbegleiteter Minderjähriger in Hotspots (oder sollte man sie besser Krisenspots nennen im Lichte der Lex Minniti-Orlando); die sehr lange Verweildauer in den Aufnahmezentren bis zur Registrierung; die verspätete Benennung eines Vormunds, oder auch das Zurückgreifen auf die Übertragung der Vormundschaft auf den Verantwortlichen des Zentrums, entgegen dem Prinzip der Unparteilichkeit; etliche Fälle von Minderjährigen, die – während sie noch im Aufnahmezentrum verharren – die Volljährigkeit erreichen und daher im besten Fall als Erwachsene das Verfahren um Anerkennung ihres Asylstatus erneut von Beginn an betreiben müssen, wahrscheinlich in entlegenen Aufnahmezentren. Manchmal bedeutet das Erreichen des volljährigen Alters auch, dass sie schlicht auf die Straße gesetzt werden, mit allen Gefahren, die daraus folgen.

Weniger bekannt, aber deswegen nicht weniger dramatisch, sind die Folgen der Verwirrung um Kompetenzen und Zuständigkeiten der verschiedenen Institutionen. Selbst wenn in den jüngsten Gesetzen auch die Frage der Zuständigkeit geregelt wurde, lässt die Harmonisierung der verschiedenen Praktiken noch auf sich warten. Auf einfachste Fragen fehlen klare Antworten.

Der Fall Porta Felice gibt Anlass zu verschiedenen Überlegungen diverser Natur, aber im konkreten Sachverhalt stellt sich eine besondere Frage: Wer entscheidet über und verfügt konkret eine Versetzung unbegleiteter Minderjähriger von einem Aufnahmezentrum in ein Integrationszentrum?

Wie kommen wir zu dieser Frage? Dazu sei der „Fall“ Porta Felice kurz dargestellt. Ob man von einem einzelnen Fall in der Aufnahme von Geflüchteten in Sizilien sprechen darf oder vielmehr von der Regel, ist eine Befürchtung, wenn nicht schon eine Gewissheit der Unterzeichner. Die Situation der unbegleiteten Minderjährigen hat eine besondere Relevanz. 38,5% aller unbegleiteten Minderjährigen die Italien erreichen und in die Datenbank aufgenommen werden, werden in Sizilien registriert und versorgt, so die Daten des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 31. Mai 2017.

Die soziale Kooperative Porta Felice öffnete Anfang 2015 ihre Tore in Palermo in der via Juvara. Trotz Probleme mit der Finanzierung wird einige Monate später die zweite Aufnahmestelle in Palermo eröffnet, diesmal in der via Marinuzzi. Weil sich im Mai 2016 die Zahlungen verspäteten, entschied sich die Kooperative für einen anreißerischen Protest und brachte alle Gäste der Aufnahmezentren an die Tore des Rathauses von Palermo. Die Zusicherung einer termingerechten Zahlung brachte alles wieder zur Normalität, bis schließlich im Juli 2016 auf gleiche Weise gegen die ausgebliebenen Zuschüsse demonstriert wurde. Danach musste die Kooperative informell ihren Betrieb einstellen und die Bewohner*innen der Zentren verlegt werden. Neben ihrer Tätigkeit der Aufnahme von Geflüchteten hatte die Kooperative auch ein Strandbad betrieben. Wir kommen später nochmal auf das Thema zurück, was die Modalitäten der Verwaltung und vor allem dessen Vertretung angeht.

Der Sommerbeginn markiert demnach das Ende der „ersten Phase“. Die „zweite Phase„ beginnt im Oktober 2016, als das Zentrum in der via Juvara wiedereröffnete. Vielleicht wäre es richtiger zu sagen, dass es wieder Minderjährige aufnimmt, da es amtlich nie als geschlossen galt. Eine neue Leiterin wird eingestellt, die nach der ersten Dienstwoche das Zentrum schon wieder verlässt. Ihre Nachfolge blieb bis Mai 2017, erklärte dann jedoch ihren Rücktritt. Wenige Tage später schon wurden Stimmen des Vormundschaftsgerichts laut, die einen sofortigen Transfer der Minderjährigen in geeignete Lager fordern. Im Verlauf einer Woche wird das Zentrum geräumt, nachdem alle Bewohner*innen von der via Juvara in die via Marinuzzi verlegt worden sind. Vielleicht war der eilige Umzug gerade vorgenommen worden, um die Anordnungen des Gerichts zu umgehen.

Die Gründe für den Umzug sind nicht völlig klar, oder besser, sie werden nicht nach außen kommuniziert. Was jedoch offensichtlich ist, ist dass der Fall Porta Felice allen institutionellen und nicht-institutionellen Trägern von Aufnahmezentren in der Umgebung bekannt ist. Es finden zwar verschiedene Prüfungen durch das Vormundschaftsgericht und das Dezernat „Vertriebene und Migrant*innen“ der Stadt Palermo im Rahmen der Aufsicht statt. Jedoch stimmt etwas nicht, denn sonst würde auf die zweite Phase keine dritte Folgen.

Tatsächlich ist eine dritte Phase eingeläutet worden. Nach der Räumung des Zentrums werden dort wieder unbegleitete Minderjährige aufgenommen. Nebulös bleiben jedoch die Umstände der Aufnahme von neuen Bewohner*innen. Dieser Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Verschiedene Zeugenberichte machen deutlich, dass die Stadtverwaltung die Kooperative in Porta Felice nicht für qualifiziert genug erachtet, um eine den Standards und geltenden Vorschriften entsprechende Aufnahme von Geflüchteten zu gewährleisten. Dieselben Zeug*innen berichten vielmehr von einer klaren Ablehnung seitens des Referats für Soziales auf eine Anfrage von Porta Felice anlässlich einer jüngsten Ankunft Minderjähriger im Hafen von Palermo. Porta Felice sagte, dass ihr Zentrum offiziell im Betrieb und dennoch leer sei.

Um diesen Missstand zu überwinden, haben sich die Leiter der Kooperative sofort nach Mazara del Vallo begeben. Hier befindet sich das Erstaufnahmezentrum für geflüchtete Minderjährige, das von der Kooperative Fiori di Pesco geführt wird. Dort haben die Leute von Porta Felice 13 Minderjährige abgeholt, die derzeit in der via Marinuzzi untergebracht sind. Auf diese Weise konnten, so Zeugenberichte, auch bevorzugte Gäste von weniger liebsamen ausgewählt werden. 9 von den 13 Minderjährigen kommen aus Bangladesch. Sie gelten als „zahmer“ und weniger zu Protestakten neigend als ihre gleichaltrigen Geflüchteten afrikanischer Herkunft.

Kommen wir zurück zu unserer Ausgangsfrage, die wir nun mit weiteren Fragen anreichern können. Wer hat über diese Umzüge verfügt? Ist eine Genehmigung hierfür erforderlich? Falls ja, wer hat diese erteilt? Kann die Stadt Palermo darüber entscheiden, die Minderjährigen nicht in die streitigen Zentren zu verlegen, und wiederum nicht eingreifen, indem sie die Gründe dafür schildert, wenn die zuständige Behörde solche Transfers bewilligt? Ist die Erfassung beider Zentren im Berufsregister (Nr. 22/86) einschneidend im Hinblick auf diesen Fall? Nämlich die verfahrenstechnisch vereinfachte Verlegung von Geflüchteten von einer Erstaufnahmestelle zu einem nachgelagerten Zentrum?

Rechtlich gesehen wollen wir folgendes hervorheben:

Die amtliche Bekanntmachung Nr. 600 vom 13.08.2014 zur Anerkennung struktureller und organisatorischer Standards für Geflüchtete in Sizilien, speziell unbegleiteter Minderjährige, besagt in Absatz 2, überschrieben mit „Aufnahmezentren auf zweiter Ebene, einschließlich Integrationszentren (SPRAR*), für unbegleitete minderjährige Geflüchtete“, unter der Klausel „Empfänger*innen“:

"Das Aufnahmezentrum empfängt Minderjährige aus dem Erstaufnahmelager nach Verordnung des Gerichts und Unterrichtung der Gemeinde, in deren Bezirk das Aufnahmelager gelegen ist."

In der Verwaltungsvorschrift des 07.04.2016 Nr. 2 des Referats für Familie, Soziales und Arbeit ist zu lesen:

"Mit der Vorschrift 513 des 18.01.2016, veröffentlicht im Gesetzblatt Nr. 9 des 26.02.2016 ist der Umsetzung des neuen Standards für den Betrieb und die Organisation der Aufnahmelager auf zweiter Ebene für Unbegleitete Minderjährige zugestimmt worden. Damit wurde die Vorschrift 600/2014 abgeändert." 
Insbesondere:

"Um den Meldepflichten in den Integrationszentren zu genügen, nimmt das Aufnahmezentrum unbegleitete Minderjährige aus dem Erstaufnahmelager auf unter Aufsicht des Jugendgerichts und Unterrichtung der Gemeinde, in deren Bezirk das Aufnahmelager gelegen ist, sowie der Staatsanwaltschaft des zuständigen Jugendgerichts.

In Notlagen oder bei Überbelegung von Erstaufnahmezentren kann geprüft werden, ob unbegleitete Minderjährige bei Zustimmung des Jugendgerichts durch die Quästur oder das Polizeipräsidium unmittelbar in Integrationszentren verlegt werden. Auch in diesem Fall sind die Gemeinden und das Jugendgericht zu unterrichten."

In Wirklichkeit belastet die gesamte Organisation der Verlegung Minderjähriger die sozialen Einrichtungen auf schwerwiegende Weise, weil diese die zuständigen Stellen unterrichten müssen. Manchmal erfolgt die Kommunikation dem Jugendgericht gegenüber nicht zeitnah. Wie oben schon erwähnt, ist zudem der Vormund oft der Leiter der Unterkunft, die die zeitweilige Verantwortung für den*die Minderjährige*n trägt, da die Nennung der Tutor*innen in Verzug gerät.

Um zum Fall Porta Felice zurückzukehren, fällt ein weiterer Aspekt besonders auf. Nachdem die Minderjährigen im Auftrag der Staatsanwaltschaft verlegt wurden und das Zentrum daraufhin geräumt, während die Kommunalverwaltung kein Geheimnis daraus gemacht hatte, dass sie die Kooperative nicht für geeignet erachtet, ein Zentrum zu betreiben, ist fraglich, wieso das Zentrum trotzdem weiterhin Minderjährige aufnimmt, und die neuen Bewohner*innen zum Teil sogar von anderen Regionen Italiens ins Zentrum geholt werden.

Zum weiteren Verständnis ist erforderlich, folgende Umstände näher zu beleuchten.

Was passiert oder passierte wirklich innerhalb des Aufnahmezentrums Porta Felice? Ist die geäußerte Aufmerksamkeit bzw. Ablehnung gegenüber diesem Zentrum die Folge von Missständen oder hat sie andere Gründe?

Um dem nachzugehen, wurden verschiedene Zeug*innen befragt, die direkt betroffen sind. Nicht interviewt wurden wohlgemerkt die Betreiber der Zentren und kommunale Angestellte. Entsprechend dem, was aus den Interviews mit den Betroffenen an Informationen herausgehört, verstanden und herausgefiltert werden konnte, erscheint dem Unterzeichner das Zentrum als absolut ungeeignet. Im Vergleich zu anderen, in der Region ansässigen Zentren erscheint das hier untersuchte aber keinen derartigen Qualitätsabfall darzustellen, als dass er als Ausnahmefall bewertet werden müsste. Dies soll die Unzulänglichkeiten nicht legitimieren oder den Betreiber von seiner Verantwortung freisprechen. Vielmehr soll dazu eingeladen und ermahnt werden, alle Betreiber von Unterkünften für Minderjährige besser im Blick zu halten. Porta Felice soll nicht als Ausnahme“fall“ gebrandmarkt werden.

In der Hoffnung, dass die letzten Zeilen überwiegend in Erinnerung bleiben, und die Erzählstruktur auf den Kopf stellend, wollen wir abschließend noch über einzelne Schlüsselmomente berichten.

Die drei von uns erkannten Phasen zeigen gewisse Konstanten. Die erste reicht von der Eröffnung 2015 bis zur inoffiziellen Schließung im Juli 2016; die zweite beginnt im Oktober 2016 mit der Wiedereröffnung und endet mit den polizeilichen Ermittlungen und der Räumung im Mai 2017; die letzte geht von der „Wiederbevölkerung“ des Zentrums im Mai 2017 bis heute.

Es fehle jegliche Kommunikation zwischen der Partei, die das Zentrum offiziell auf dem Papier betreibt und jenen, die es tatsächlich leiteten. Die Geschäftsführung der Kooperative liegt ausschließlich einem Unternehmer anheim, der aus der Tourismusbranche kommt und ständig von seiner Ehefrau vertreten wird. Gesetzlicher Vertreter der Kooperative ist hingegen eine Aushilfe, die innerhalb des Zentrums als Reinigungskraft eingesetzt wird. Diese Person ist erwerbsunfähig, stark schwerhörig und schläft im Zentrum, da sie auch Nachtschichten übernimmt. Die Fluktuation unter den Angestellten ist konstant. Neben den vielen Leitungspersonen hätten bereits 18 Angestellte gekündigt. Gründe für ein Ausscheiden betreffen die Bedingungen der Aufnahme in dem Zentrum. Speziell soll das Arbeitsklima ausschlaggebender gewesen sei als die Arbeitsbedingungen an sich. Bevor die monetären Mittel knapp wurden, soll es den Bewohner*innen an nichts gefehlt haben, jedenfalls konnte nicht mehr erwartet werden als in anderen wirtschaftlichen Unternehmen. Am Anfang konnte den Bewohner*innen sogar angeboten werden, selbst zu kochen, und der Lebensmitteleinkauf stets vollständig war. Der Verzug in der Mittelbereitstellung habe aber die ohnehin von Mängeln erschwerte Lage verschlimmert: die Leitung habe keinerlei Erfahrung mit Aufnahmezentren für Geflüchtete, sondern begegne ihnen vielmehr mit Vorurteilen. Nicht immer stünden dahinter rassistische Ressentiments, sondern eine falsche Wirklichkeitswahrnehmung. Es habe auch Kommunikationsmangel geherrscht, einem Mangel an Dialog mit den Bewohner*innen, die auf naive Art und Weise lediglich als Kund*innen und Nutzer*innen von Dienstleistungen missverstanden wurden. Zum Beispiel ist die Duschanlage auf Zeit mit Abschaltknopf, um den Wasserfluss zu unterbrechen, eher passend zu einer Strandbadanlage und nicht so sehr für ein Wohn- und Integrationszentrum geeignet. Die Situation habe sich schnell verschlechtert und man habe auf repressive und einschüchternde Mittel zurückgegriffen. Neben der bekannten Methode der Kürzung des Taschengelds oder der ebenfalls geläufigen Drohung, das Handgelenk zu röntgen und daraufhin das Alter der Geflüchteten hochzusetzen, habe man in der „ersten Phase“ Videokameras im Wohnzimmer eingeführt, ebenso im Flur und in den Büros der Leiter, um eine Revolte zu vermeiden.

Nachdem all diese Umstände beleuchtet werden, können wir nicht anders, als festzustellen, dass wir das Aufnahmezentrum Porta Felice als ein weiteres Zentrum unter jenen erachten, die Hals über Kopf eröffnet werden, um Gewinne einzufahren.

Es erscheint uns ebenso klar, dass als Folge der gesteigerten Aufmerksamkeit für die Kooperative, diese versucht, sich durch Zusammenarbeit mit Personal, das unter selbsterklärten Menschenrechtsexperten geschätzt wird, ein besseres Image zu verschaffen. Diese Strategie kann nicht gerügt werden, da hier versucht wird, das eigene Bild zu rehabilitieren und die eigene Arbeit zu verteidigt. Aber die Kampagne sollte gleichermaßen von erheblichem Bemühen begleitet werden, die faktischen Verhältnisse im Zentrum tatsächlich zu verändern, und nicht nur eine formelle Änderung vorzunehmen. Denn wer über das Verteidigen hinaus aus der Aufnahme „seinen Job“ machen will, muss Demut zeigen, lernfähig sein. Man muss lernen, dass ohne ein erzieherisches Projekt, ohne den eisernen Willen, den „Gästen“ eine Möglichkeit der sozialen Integration und Bildung zu bieten, man nicht die eigene Aufgabe nicht als erfüllt betrachten kann, schon gar nicht mit Lob, nur weil man, über dem Mindestmaß hinaus, ein paar Gewürze und Soßen mehr einkauft, als notwendig.

Wir schließen mit einer offenen Frage: Könnte es sein, dass die Aufmerksamkeit auf Porta Felice schon Folgen nach sich gezogen hat, über die wir nicht unterrichtet worden sind?

Alle befragten Personen beziehen sich immer auf die Akkreditieren im regionalen Berufsregister. Als dieses Verzeichnis eingesehen wurde, findet sich die Kooperative Porta Felice nicht. Warum existiert das Zentrum dann noch und nimmt weiter Minderjährige auf?



Elio Tozzi 

Borderline Sicilia


* SPRAR - Sistema di protezione per rifugiati e richiedenti asilo: Schutzsystem für Asylsuchende und Flüchtlinge, kommunales Aufnahmesystem auf freiwilliger Basis (keine staatliche Verpflichtung), ca. 3000 - 3500 Plätze in ganz Italien. Soll zur Integration der Flüchtlinge dienen.


Übersetzung aus dem Italienischen von Alma Maggiore